Diktieren in der Kanzlei

Schriftsatz, Aktennotiz oder Mail an die Mandantin, in Kanzlei und Notariat: Ihr sprecht, Tippfaul schreibt sauberen Text in jedes Programm, ohne dass ihr Satzzeichen ansagt. Paragrafen stehen da wie § 823 Abs. 1 BGB. Und die Verschwiegenheit nach § 43e BRAO steht im Vertrag.

Schon ab einem Platz, 14 Tage gratis ohne Karte. Der AVV gilt ab dem ersten Tag.

Eine Anwältin blättert abends in einer Akte und diktiert in ein Handmikrofon am Laptop.

§ 43e BRAO im Vertrag

Als Anwältin oder Notar seid ihr nach § 203 StGB zur Verschwiegenheit verpflichtet. Dienstleister dürft ihr einbeziehen, soweit es für deren Arbeit nötig ist. Wie, regelt für Anwälte § 43e BRAO: ein Vertrag in Textform, die Pflicht zur Verschwiegenheit mit Hinweis auf die Strafbarkeit, Kenntnis nur so weit wie nötig, klare Regeln für weitere Personen und Dienste im Ausland nur bei vergleichbarem Schutz.

Genau diese Punkte regelt unser Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV) in Abschnitt 5, ausdrücklich auch als Vereinbarung nach § 43e BRAO. Er gilt mit jedem Business-Abo, auch in der Testphase, und lässt sich als Text speichern und drucken.

  • Zur Verschwiegenheit verpflichtetWir schweigen über alles, was wir bei der Arbeit für euch erfahren, auch nach dem Ende des Vertrags. Dass ein Verstoß nach § 203 Abs. 4 StGB strafbar ist, steht ausdrücklich im Vertrag.
  • Nur so viel wie nötigDiktate laufen automatisch durch, niemand bei uns hört oder liest sie. Aufnahmen speichern wir nicht, Texte nur, wenn ihr das Team-Archiv einschaltet, und dann Ende-zu-Ende verschlüsselt.
  • Alle Beteiligten gebundenWeitere Personen ziehen wir nur heran, soweit es nötig ist: wer bei uns Zugang zu den Systemen hat, und unsere Unterauftragsverarbeiter. Alle sind in Textform zur Verschwiegenheit verpflichtet.
  • In Deutschland und der EUInhalte verarbeiten wir nur auf unserem Server bei Hetzner in Deutschland und bei Mistral AI in der EU, wenn ihr es wählt, ganz in der Schweiz. Mit euren Daten wird nichts trainiert.

Für Notariate gilt § 203 StGB genauso, der AVV nennt sie ausdrücklich.

Was ihr damit schreibt

  • Schriftsätze und Briefe

    In die Textverarbeitung, die Kanzleisoftware oder die Mail: Tippfaul schreibt am Mac und Windows in jedes Programm, dort, wo der Cursor steht. Punkt und Komma setzt es selbst.

  • Paragrafen, wie sie sich gehören

    Mit dem Fachgebiet „Recht“ wird aus „Paragraf achthundertdreiundzwanzig Absatz eins BGB“ § 823 Abs. 1 BGB, aus „Randnummer zwölf“ Rn. 12 und aus „in Verbindung mit“ i. V. m.

  • Eine Wortliste für die Kanzlei

    Auf der Kontoseite pflegt ihr Team-Wörter für Mandanten, Gerichte und Fachbegriffe. Eure Liste aus Dragon ladet ihr dort einmal hoch, so geht der Umstieg.

  • Besprechungen mit Protokoll

    Mandantengespräch oder Teambesprechung per Video: Tippfaul nimmt am Computer auf, ohne Bot im Call, und schreibt danach ein Protokoll mit Entscheidungen und To-dos.

Was Tippfaul nicht macht

Ein Schreibwerkzeug, keine Kanzleisoftware. Wo Dragon besser passt, steht im fairen Vergleich mit Dragon.

  • Keine RechtsberatungTippfaul schreibt auf, was ihr sagt. Es prüft keine Fristen, Normen oder Zitate.
  • Erst lesen, dann rausLest jeden Text, bevor er rausgeht, besonders Aktenzeichen, Daten, Beträge und Namen. Auch eine gute Spracherkennung verhört sich mal.
  • Nur mit InternetOhne Verbindung geht kein Diktat: Die Aufnahme wird auf unserem Server zu Text, nicht auf eurem Rechner.
  • Keine SprachbefehleDen Computer per Stimme steuern, mit eigenen Befehlen und Makros, kann Tippfaul nicht. Dafür bleibt Dragon Professional die bessere Wahl.
  • Keine Schnittstelle zur KanzleisoftwareTippfaul schreibt in das Feld, in dem der Cursor steht. Akten anlegen oder Dokumente selbst ablegen kann es nicht.
  • Gespräche nur mit EinverständnisEin Mandantengespräch nehmt ihr nur auf, wenn alle Anwesenden zugestimmt haben. In der App liegt dafür ein Hinweis zum Kopieren.

So startet eure Kanzlei

  1. Team anlegen

    Auf der Kontoseite anmelden, mit einem Code aus der Mail, mit Google oder mit Microsoft. Dann das Team anlegen: 14 Tage gratis, ohne Karte, auch für eine Person allein.

  2. App laden

    Tippfaul für den Mac oder für Windows laden und mit der Adresse aus dem Team anmelden. Weitere Leute ladet ihr per Mail ein.

  3. Fachgebiet wählen

    In der App unter „Fachgebiete“ „Recht“ anklicken, oder auf der Kontoseite gleich für alle im Team.

Nach der Testphase 7,99 € pro Platz und Monat bei jährlicher Zahlung, 9,99 € bei monatlicher, zuzüglich MwSt., mit 20 Stunden Diktat und Meetings pro Platz. Den AVV gibt es nur mit Business, nicht mit Plus oder gratis.

14 Tage gratis testen

Fragen dazu

Was Leute an dieser Stelle meistens wissen wollen.

Reicht der AVV für § 43e BRAO?

Der AVV von Tippfaul Business regelt in Abschnitt 5, was § 43e BRAO verlangt, und gilt ausdrücklich auch als Vereinbarung danach: Verschwiegenheit mit Hinweis auf die Strafbarkeit nach § 203 Abs. 4 StGB, Kenntnis nur so weit wie nötig, weitere Personen nur verpflichtet. Er steht als Text auf unserer Website, zum Speichern und Drucken, und gilt mit dem Abo, ohne Unterschrift.

Inhalte verarbeiten wir nur in Deutschland und der EU oder, wenn ihr es wählt, in der Schweiz, nicht in anderen Ländern.

Kann ich auch am Handy diktieren?

Noch nicht mit Business. Business und damit der AVV gelten zuerst in der App für Mac und Windows, am Handy kommt die Anmeldung mit einem Update. Bis dahin diktiert ihr Mandantendaten nur am Computer.

Wir diktieren mit Dragon. Was nehmen wir mit?

Eure eigenen Wörter: In Dragon die Liste als TXT-Datei exportieren und auf der Kontoseite unter „Team-Wörter“ hochladen. Dann schreibt Tippfaul Mandanten, Gerichte und Fachbegriffe bei allen im Team richtig. Satzzeichen müsst ihr nicht mehr ansagen.

Sprachbefehle und Makros nehmt ihr nicht mit: Den Computer per Stimme steuern kann Tippfaul nicht. Euer Diktiermikrofon könnt ihr behalten, wenn der Computer es als Mikrofon erkennt; in den Einstellungen wählt ihr es aus.

Klappt das mit unserer Kanzleisoftware?

Wo ihr tippen könnt, ja. Tippfaul setzt den Text am Mac und unter Windows dort ein, wo der Cursor steht, so als hättet ihr ihn eingefügt. Eine Schnittstelle, die Daten selbst in eure Kanzleisoftware überträgt, gibt es nicht.

Am besten probiert ihr es in den 14 Tagen Testphase mit eurer eigenen Software aus.